Leitfaden
Anmeldung
Teilnahmeberechtigung
In die Avadis Vermögensbildung dürfen alle Personen investieren. "US-Persons" (einfache, doppelte oder mehrfache Staatsbürgerschaft, Status ausländischer Ansässiger) sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Es können pro Kunde mehrere Depots geführt werden.
Risiken
Der Anlageentscheid ist Sache der Kunden. Sie müssen sich über die Risiken der Anlagen und über allfällige steuerliche Folgen im Vorfeld der Investition informieren.
Unterlagen
Für die Anmeldung sind folgende Dokumente nötig: Anmeldeformular, Formular zur Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten, Ausweiskopie (Pass, ID, Führerausweis), die von einer autorisierten Stelle beglaubigt ist (Avadis, Gemeinde, Notar, Schweizerische Post). Anleger, die sich als Mitarbeiter einer am Superzins-Programm teilnehmenden Firma anmelden, müssen zusätzlich das entsprechende Antragsformular ausfüllen und von der Personalstelle unterzeichnen lassen. Sie können die Ausweiskopie auch bei einer der berechtigten Personalstellen beglaubigen lassen.
Vollmachten
Für die Depots können Vollmachten erteilt werden. Die Vollmachten erlöschen mit dem Tod des Depotinhabers.
Einzahlung und Rücknahme
Einzahlung
Einzelne Einzahlungen oder Daueraufträge müssen mit den speziell für das jeweilige Depot ausgestellten Einzahlungsscheinen erfolgen. Der Mindestbetrag ist CHF 50. Die Zahlung muss am zweitletzten Bankarbeitstag des Monats bei Avadis eingetroffen sein, damit sie im Folgemonat investiert wird. Ab CHF 2 000 erfolgt eine Einzahlungsbestätigung.
Rückfragen zur Herkunft
Das Geldwäschereigesetz verlangt, bei Einzahlungen ab CHF 25 000 die Herkunft der Vermögenswerte festzustellen. Die Kunden erhalten dazu von Avadis ein Formular, auf dem die entsprechenden Angaben aufzuführen sind.
Rücknahme
Rücknahmen müssen bis zum zweitletzten Bankarbeitstag des Monats mit dem Auftragsformular angezeigt werden. Die Auszahlung auf ein Bankkonto im In- oder Ausland oder ein Postkonto (nur Schweiz) erfolgt in der ersten Woche des folgenden Monats. Es gibt keine Rückzugslimite. Vermögenswerte können zwischen mehreren Depots verschoben werden (Depotübertrag).
Auszahlungsplan
Der Auszahlungsplan ist ab einem Startguthaben von CHF 20 000 möglich. Die Höhe des Auszahlungsbetrags ist mindestens CHF 50. Beginn, Rhythmus, Höhe und Dauer können monatlich festgelegt werden. Beim Auszahlungsplan mit Werteverzehr wird das Vermögen ungeachtet des Depotstands verzehrt. Die Auszahlungen erfolgen monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich. Der Auszahlungsplan ohne Werteverzehr kennt eine festgelegte Limite, unter die der Kontostand durch den Werteverzehr nicht fallen darf. Die tiefstmögliche Limite liegt bei CHF 20 000. Eine Unterschreitung aufgrund von Wertschwankungen ist möglich. In diesem Fall erfolgen keine Auszahlungen. Beträge, die die festgelegte Limite überschreiten, werden automatisch monatlich, quartalsweise, halbjährlich oder jährlich ausbezahlt.
Aufträge
Aufträge werden monatlich ausgeführt. Sie müssen schriftlich mit dem Auftragsformular bis spätestens zwei Bankarbeitstage vor Monatsende bei Avadis eintreffen, um im folgenden Monat wirksam zu werden. Aufträge können ausschliesslich mittels Brief, Fax (058 585 84 40) oder eingescannt per E-Mail (vbs at avadis.ch) übermittelt werden.
Die korrekte Übermittlung ist Sache des Absenders. Avadis übernimmt keine Haftung für nicht korrekt übermittelte Aufträge. Aufträge müssen datiert und rechtsgültig unterzeichnet sein. Es können Strategieänderungen, Einzahlungen, Rücknahmen oder Saldierungen, Depotüberträge, die Eröffnung zusätzlicher Depots, ein Auszahlungsplan oder neue Einzahlungsscheine in Auftrag gegeben werden.
Investition
Alle Bewegungen (Einzahlungen, Rücknahmen, Ausschüttungen, Verrechnungssteuer) werden zum aktuellen Kurs des Abrechnungsmonats in Anteilscheine umgerechnet. Der Kurs richtet sich nach dem Kapitalerfolg der Anlagestrategie. Dazu kommen feste und gewinnabhängige Erträge wie Zinsen oder Dividenden. Die Verwaltungskosten sind im Wert des Anteilscheins bereits berücksichtigt (Nettoinventarwert). Die Erträge werden einmal jährlich nach Abzug der Verrechnungssteuer ausgeschüttet und wieder investiert. Sie sind als Einkommen zu versteuern. Die Rechnungswährung ist Schweizer Franken (CHF).




